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BVerwG, 27.02.1969 - II C 95.65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Unterhaltsbeitrages - Versorgung von Beamten auf Lebenszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - II C 95.65
Diese Differenzierung sei rechtlich einwandfrei, auch soweit es darum gehe, ob überhaupt ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden soll; denn eine das Dienstverhältnis überdauernde Pflicht zur Fürsorge sei dem Dienstherrn nur zumutbar, wenn der Beamte eine Mindestdienstzeit zurückgelegt habe; gerade aus diesem Grunde habe das Bundesverfassungsgericht die Wiedereinführung einer zehnjährigen Wartezeit als vereinbar mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums angesehen, soweit es um die Versorgung für Beamte auf Lebenszeit gehe (zu vgl. Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - vgl. ZBR 1954 S. 17 [22]). - BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 42.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - II C 95.65
Daß nicht allein schon die gesetzlich vorgesehene Versorgung eines Nicht beamten nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine zur Anwendung der §§ 126, 127 BRRG führende Rechtsstellung vermittelt, selbst wenn die im Streit befindliche Versorgungsregelung - wie auch hier - dem öffentlichen Recht angehört, hat bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Begründung seines Urteils vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 42.64 - (BVerwGE 25, 55 [56]) ausgeführt.
- BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …
Der Bezug auf ein wirkliches, vermeintliches oder erstrebtes Beamtenverhältnis unterscheidet diese Fälle von Klagen aus einem anderen, nichtbeamtenrechtlichen Rechtsverhältnis, auf das lediglich kraft Verweisung beamtenrechtliche Vorschriften anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 2 C 95.65 - [Buchholz 230 § 126 Nr. 10]). - BVerwG, 30.04.1992 - 2 C 6.90
Freizügigkeit - Referendarbezüge - Ausländer
- BVerwG, 29.08.1975 - VII C 17.73
Anspruch eines wissenschaftlichen Assistenten auf Lehrauftragsvergütung gegenüber …
Auch wenn man das Verhältnis als beamtenähnlich qualifiziert, führt dies nicht zur Anwendung des Beamtenrechtsrahmengesetzes; denn beamtenähnliche Verhältnisse sind keine Beamtenverhältnisse im Sinne der §§ 126, 127 BRRG (vgl. für das Wehr dienst Verhältnis BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 3.63 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 44] und vom 4. Juli 1972 - BVerwG II C 8.72 - für die Beamtenversorgung eines Nichtbeamten BVerwGE 25, 55 [BVerwG 15.09.1966 - BVerwG VIII C 42.64] [56] und Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG II C 95.65 - [Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 10]; für den Fall eines Bezirksschornsteinfegermeisters Beschluß vom 8. Juli 1965 - BVerwG I B 19.65 -). - BVerwG, 08.05.1970 - VI C 127.67
Unrechtmäßig zugelassene Revision - Anrechnung von Parteidienstzeiten - Verstoß …
An eine solche Zulassung ist das Revisionsgericht nicht gebunden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. Januar 1959 - BVerwG VI C 397.57 -, vom 24. Juni 1960 - BVerwG VI C 43.58 -, vom 13. März 1961 - BVerwG VI C 179.60 -, vom 24. November 1961 - BVerwG II C 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 20] und Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG II C 95.65 -).